Ziele und Aufgaben

Auf der Grundlage des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa hat die Deutsch-Ungarische Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland e. V. in den mehr als 25 Jahren seit ihrer Gründung ein dichtes Netz von freund­schaft­lichen Beziehungen auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem, wissenschaftlichem und teilweise auch auf sportlichem Gebiet geknüpft, das sich kontinuierlich positiv weiterentwickelt hat. Auch im Blick nach vorn bleibt künftig unserer Gesellschaft gefordert, den ihr möglichen Beitrag zu leisten zur freundschaftlichen Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen beiden Ländern, die immer wieder mit neuem Leben erfüllt werden müssen.

Unsere Gesellschaft unterstützt daher Begegnungen und Zusammenarbeit auf unmittelbarem Wege von Deutschen und Ungarn sowie der in beiden Ländern tätigen Institutionen und Organisationen.
Zu Recht wird in Artikel 26 des deutsch-ungarischen Partnerschaftsvertrages ausdrücklich die Arbeit von Gesellschaften wie der unseren in ihrer Bedeutung für die in Jahrhunderten gewachsene traditionelle Freundschaft zwischen beiden Ländern betont.

Eine weitere wichtige Grundlage einer verstärkten partnerschaftlichen Zusammenarbeit sind Verträge und Erklärungen zwischen Ungarn und einer Reihe deutscher Bundesländer. So hat zum Beispiel die »gemeinsame Erklärung« der Ministerpräsidenten von Ungarn und von Nordrhein-Westfalen vom 21. April 2008 das Ziel, die

Zusammenarbeit auf wichtigen Gebieten wie Wirtschaft, Energie, Verkehr, Umwelt, Natur, Wissenschaft, Raumordnung und Selbstverwaltung zu intensivieren.
Die DUG begleitet solche Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Dabei muss bedacht werden, dass sich diese Arbeit ehrenamtlich vollzieht und die Ar­beit der Gesellschaft ausschließlich durch die Bei­trä­ge sowie durch Spenden der Mitglieder und enga­gier­ter Partner finanziert wird.
Die Gesellschaft ergänzt so die wertvolle Arbeit der Botschaft, der General­konsulate, der Honorarkonsuln, der Kultur­institute und nicht zuletzt auch der Städte­partner­schaften. Sie tut dies in enger Abstimmung mit ihren Partnern, denen wir an dieser Stelle für die hervor­ragende Zusammenarbeit und Unterstützung Dank sagen.

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